10 K 3712/04•Finanzgericht Köln, 2006-01-19, 10 K 3712/04
Finanzgericht Köln, 2006-01-19, 10 K 3712/04
10 K 3712/04Steuergericht19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3712/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: 10 K 3712/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0119.10K3712.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 9. April 2003 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2005 dahin geändert, dass die Kosten des Jura-Studiums in Höhe von 8.916 DM als Werbungskosten anerkannt werden. Die Neuberechnung der sich danach ergebenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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