11 K 2199/05•Finanzgericht Köln, 2006-01-18, 11 K 2199/05
Finanzgericht Köln, 2006-01-18, 11 K 2199/05
11 K 2199/05Steuergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 2199/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 11 K 2199/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0118.11K2199.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Abrechnungsbescheides vom 13.12.2004 für die ... ............ Betriebs GmbH und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom .........2005 wird der Erstattungsanspruch Umsatzsteuer 2. Quartal 2004 mit 3.178,08 € festgestellt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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