Finanzgericht Köln, 2005-12-21, 10 Ko 4172/05

10 Ko 4172/05Steuergericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 4172/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 10 Ko 4172/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1221.10KO4172.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 00.00.0000 werden die dem Erinnerungsführer zu erstattenden Kosten werden auf ... EUR (entsprechend ... DM) festgesetzt. Die übrigen Bestimmungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses bleiben erhalten.

Die Kosten des Verfahrens hat der Erinnerungsgegner zu tragen.

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