Finanzgericht Köln, 2005-07-11, 10 Ko 223/05

10 Ko 223/05Steuergericht11.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 223/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-11

Aktenzeichen: 10 Ko 223/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0711.10KO223.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 00.00.0000 wird aufgehoben; die Aufwen-dungen des Erinnerungsgegners in den Verfahren 11 K 670/02 und 11 K 1400/03 sind nicht zu erstatten.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat der Erinnerungsgegner zu tragen.

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