13 K 5299/04•Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 5299/04
Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 5299/04
13 K 5299/04Steuergericht22.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 5299/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: 13 K 5299/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0622.13K5299.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 und Änderung des Körperschaftsteuerbescheids 2001 vom 00.00.0000 wird die Körperschaftsteuer auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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