Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 3420/04

13 K 3420/04Steuergericht22.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 3420/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 13 K 3420/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0622.13K3420.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuer- und der Gewerbesteuermessbescheid 1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 25% und dem Kläger zu 75% auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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