13 K 7115/00•Finanzgericht Köln, 2005-03-17, 13 K 7115/00
Finanzgericht Köln, 2005-03-17, 13 K 7115/00
13 K 7115/00Steuergericht17.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 7115/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 13 K 7115/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0317.13K7115.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 1991 vom 00.00.0000 wird dergestalt geändert, dass das zu versteuernde Einkommen - vor Berücksichtigung der Veränderungen bei der Gewerbesteuerrückstellung - um ... DM herabgesetzt wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach dieser Maßgabe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 80% und der Klägerin zu 20% auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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