10 K 7404/01•Finanzgericht Köln, 2005-01-27, 10 K 7404/01
Finanzgericht Köln, 2005-01-27, 10 K 7404/01
10 K 7404/01Steuergericht27.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 7404/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-27
Aktenzeichen: 10 K 7404/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0127.10K7404.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
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Das Verfahren wird ausgesetzt.
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Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Widerspricht es Art. 8a/18 (allgemeine Freizügigkeit), 48/39 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer), 52/43 (Niederlassungsfreiheit) bzw. 59/49 (Dienstleistungsfreiheit) EGV, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte deutsche Schulen, nicht aber Schulgeldzahlungen an Schulen im übrigen Gemeinschaftsgebiet gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der für 1998 und 1999 geltenden Fassung als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden können.
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