Finanzgericht Köln, 2005-01-19, 4 K 5620/03

4 K 5620/03Steuergericht19.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 5620/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-19

Aktenzeichen: 4 K 5620/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0119.4K5620.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Ergänzungsbescheid vom 00.00.0000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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