11 K 844/04•Finanzgericht Köln, 2005-01-19, 11 K 844/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 844/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-19
Aktenzeichen: 11 K 844/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0119.11K844.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Bescheides vom 26.05.2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2000 für die Klägerin zu 1. und Aufhebung der negativen Feststellungsbescheide 2000 vom 26.05.2003 für die Kläger zu 2.-4. sowie der Einspruchsentscheidung vom 21.01.2004 werden die vom Beklagten festgestellten Besteuerungsgrundlagen der ...... GbR den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugerechnet: P..... J..... ...... 14 v.H., R...... ...... 14 v.H., P..... R...... ...... 24 v.H., T...... ...... 24 v.H. und F...... ...... 24 v.H.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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