6 K 2135/04•Finanzgericht Köln, 2005-01-18, 6 K 2135/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 2135/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-18
Aktenzeichen: 6 K 2135/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0118.6K2135.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Ein kraftradähnliches Vierradkraftfahrzeug (Quad oder Ultraleichttraktor) ist nicht als "Zugmaschine" nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nach seiner Bauart und Ausstattung auch zur Personen- und/oder Güterbeförderung geeignet ist.
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