9 K 4265/01•Finanzgericht Köln, 2004-10-15, 9 K 4265/01
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 4265/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-15
Aktenzeichen: 9 K 4265/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1015.9K4265.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids vom 27. Mai 1999 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Erbschaftsteuer auf 39.457,- DM herabgesetzt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 94 v.H. und der Beklagte zu 6 v.H..
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