8 K 4439/02•Finanzgericht Köln, 2004-09-28, 8 K 4439/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 4439/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-28
Aktenzeichen: 8 K 4439/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0928.8K4439.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 1998 vom 13. Juni 2002 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 15. Juli 2002 wird die Umsatzsteuer auf 17.908,67 DM festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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