6 K 77/02•Finanzgericht Köln, 2004-08-10, 6 K 77/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 77/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-10
Aktenzeichen: 6 K 77/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0810.6K77.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14.12.2001 wird der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 04.08.2003 dahin gehend geändert, dass für den Sohn A. der volle Ausbildungsfreibetrag gewährt wird. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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