2 K 2241/02•Finanzgericht Köln, 2004-06-24, 2 K 2241/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 2 K 2241/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-24
Aktenzeichen: 2 K 2241/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0624.2K2241.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Dem EuGH wird gemäß Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Frage zur Vorabent-scheidung vorgelegt:
Ist § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG (in der in den Streitjahren geltenden Fassung), wo-nach nur die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflich-tigen Körperschaft oder Personenvereinigung in Höhe von 3/7 der Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG auf die Einkommensteuer ange-rechnet wird, mit Art. 56 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 EGV vereinbar ?
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