Finanzgericht Köln, 2004-05-19, 13 V 1620/04

13 V 1620/04Steuergericht19.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 V 1620/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: 13 V 1620/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0519.13V1620.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagsbescheide 1997 und 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... werden in voller Höhe ab Fälligkeit von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde gegen den Beschluss wird nicht zugelassen.

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