13 V 1620/04•Finanzgericht Köln, 2004-05-19, 13 V 1620/04
Finanzgericht Köln, 2004-05-19, 13 V 1620/04
13 V 1620/04Steuergericht19.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 V 1620/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-19
Aktenzeichen: 13 V 1620/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0519.13V1620.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagsbescheide 1997 und 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... werden in voller Höhe ab Fälligkeit von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde gegen den Beschluss wird nicht zugelassen.
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