Finanzgericht Köln, 2004-03-17, 14 K 5315/01

14 K 5315/01Steuergericht17.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 5315/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-17

Aktenzeichen: 14 K 5315/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0317.14K5315.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides vom 27.1.2003 wird die Einkommen-

steuer auf 16.381,- DM festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 86 % und dem Beklagten zu 14 % aufer-legt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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