14 K 5315/01•Finanzgericht Köln, 2004-03-17, 14 K 5315/01
Finanzgericht Köln, 2004-03-17, 14 K 5315/01
14 K 5315/01Steuergericht17.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 5315/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-17
Aktenzeichen: 14 K 5315/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0317.14K5315.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides vom 27.1.2003 wird die Einkommen-
steuer auf 16.381,- DM festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 86 % und dem Beklagten zu 14 % aufer-legt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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