11 K 4063/03•Finanzgericht Köln, 2004-03-10, 11 K 4063/03
Finanzgericht Köln, 2004-03-10, 11 K 4063/03
11 K 4063/03Steuergericht10.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 4063/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-10
Aktenzeichen: 11 K 4063/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0310.11K4063.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2003 wird der Feststellungsbescheid 1997 vom 13.12.2000 abgeändert. Anstelle der Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. - DM 135.797,00 (Verlust) festgestellt und zu gleichen Teilen auf die Kläger verteilt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.