5 K 6375/01•Finanzgericht Köln, 2004-01-22, 5 K 6375/01
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 6375/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-22
Aktenzeichen: 5 K 6375/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0122.5K6375.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 09.03.2001 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 01.10.2001 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung
vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs
der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben
Höhe leistet.
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