15 K 652/99•Finanzgericht Köln, 2003-12-15, 15 K 652/99
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 652/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-15
Aktenzeichen: 15 K 652/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1215.15K652.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Dabei trägt jeder Kläger seine außergerichtlichen Kosten selbst. Von den Gerichtskosten entfallen auf den Kläger zu 1. 7 v. H., auf den Kläger zu 2. 17 v. H., auf den Kläger 3. 18 v. H., auf den Kläger zu 4. 24 v. H., auf den Kläger zu 5. 19 v. H., auf die Klägerin zu 6. 7 v. H., auf den Kläger zu 7. 3 v. H. und auf den Kläger zu 8. 5 v. H.
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