Finanzgericht Köln, 2003-12-15, 15 K 586/99

15 K 586/99Steuergericht15.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 586/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-15

Aktenzeichen: 15 K 586/99

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1215.15K586.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger und der Beigeladene zu 1. Dabei tragen die Kläger und der Beigeladene zu 1. ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten selbst. Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1.5 v. H., die Klägerin zu 5.5 v. H., der Kläger zu 6.1 v. H. und der Beigeladene zu 1.62 v. H.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

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