Finanzgericht Köln, 2003-12-11, 2 K 7201/00

2 K 7201/00Steuergericht11.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 7201/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-11

Aktenzeichen: 2 K 7201/00

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1211.2K7201.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

  1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des (Teil-)Ablehnungsbescheides vom 30.11.1999 und der Ein-spruchsentscheidung vom 11.10.2000 verpflichtet, die un-ter dem 09.08.1999 beantragte Erstattung von in Deutsch-land abgeführten Abzugsteuern in voller Höhe zu gewäh-ren.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstat-tungsanspruches abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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