15 K 1464/03•Finanzgericht Köln, 2003-11-13, 15 K 1464/03
Finanzgericht Köln, 2003-11-13, 15 K 1464/03
15 K 1464/03Steuergericht13.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 1464/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-13
Aktenzeichen: 15 K 1464/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1113.15K1464.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2001 vom 17.09.2002 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 07.02.2003 wird die Umsatzsteuer auf 15.849 EUR (entsprechend 30.998 DM) festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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