Finanzgericht Köln, 2003-06-05, 3 K 3113/02

3 K 3113/02Steuergericht05.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 3113/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-05

Aktenzeichen: 3 K 3113/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0605.3K3113.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13.05.2002 wird der Steuerbescheid vom 22.03.2002 mit der Maßgabe geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit in Höhe von 70,- DM berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

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