6 K 155/00•Finanzgericht Köln, 2003-05-27, 6 K 155/00
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 155/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-27
Aktenzeichen: 6 K 155/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0527.6K155.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 6. Mai 1999 in Gestalt der Einspruchsentsccheidung vom 13.12.1999 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von weiteren Werbungskosten in Höhe von 19.838,56 DM bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu errechnen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 17 v. H. und der Beklagte zu 83 v. H.
Die Revision wird zugelassen.
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