10 K 2655/99•Finanzgericht Köln, 2003-02-20, 10 K 2655/99
Finanzgericht Köln, 2003-02-20, 10 K 2655/99
10 K 2655/99Steuergericht20.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2655/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-20
Aktenzeichen: 10 K 2655/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:0220.10K2655.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für 1996 vom 13.03.1997 vom 19.03.1998 werden unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 22.03.1999 mit der Maßgabe geändert, dass Einkünfte des Klägers aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von ./. DM 590 in 1996 und ./. DM 622 in 1997 berücksichtigt werden. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 80 % und dem Beklagten zu 20 % auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.