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14 K 500/25 E,G,U,AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-10-20, 14 K 500/25 E,G,U,AO
14 K 500/25 E,G,U,AOSteuergericht20.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-20
Aktenzeichen: 14 K 500/25 E,G,U,AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:1020.14K500.25E.G.U.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
2017 6.000 EUR
2019 11.000 EUR
2017 6.000 EUR
2019 11.000 EUR
Das Verfahren wegen Zinsen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2017-2019 wird eingestellt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berechnung der Steuern und des Gewerbesteuer-Messbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Klägerinnen tragen 1/5, der Beklagte 4/5 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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