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11 V 170/25 A(GE)•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-07-15, 11 V 170/25 A(GE)
11 V 170/25 A(GE)Steuergericht15.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 11 V 170/25 A(GE)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0715.11V170.25A.GE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 03.12.2024 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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