Finanzgericht Düsseldorf, 2025-07-15, 11 V 170/25 A(GE)

11 V 170/25 A(GE)Steuergericht15.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 V 170/25 A(GE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-15

Aktenzeichen: 11 V 170/25 A(GE)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0715.11V170.25A.GE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 03.12.2024 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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