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2 V 768/25 A(KV)•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-06-16, 2 V 768/25 A(KV)
2 V 768/25 A(KV)Steuergericht16.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-16
Aktenzeichen: 2 V 768/25 A(KV)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0616.2V768.25A.KV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antrag auf Anordnung der Haft nach § 284 Abs. 8 AO zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft vom 24.03.2025 gegenüber dem Amtsgericht X. zurückzunehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu je ½.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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