Finanzgericht Düsseldorf, 2025-01-29, 14 K 2028/24 E

14 K 2028/24 ESteuergericht29.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2028/24 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-29

Aktenzeichen: 14 K 2028/24 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0129.14K2028.24E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Beklagtenwechsel ist zulässig.

Das Finanzgericht Düsseldorf erklärt sich für örtlich unzuständig.

Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Schleswig-Holsteinische Finanzgericht verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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