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14 K 2028/24 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-01-29, 14 K 2028/24 E
14 K 2028/24 ESteuergericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 14 K 2028/24 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0129.14K2028.24E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Der Beklagtenwechsel ist zulässig.
Das Finanzgericht Düsseldorf erklärt sich für örtlich unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Schleswig-Holsteinische Finanzgericht verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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