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14 K 1313/22 KV•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-08-29, 14 K 1313/22 KV
14 K 1313/22 KVSteuergericht29.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 14 K 1313/22 KV
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0829.14K1313.22KV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senats
Die Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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