Finanzgericht Düsseldorf, 2024-08-22, 9 K 677/21 E

9 K 677/21 ESteuergericht22.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 677/21 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-22

Aktenzeichen: 9 K 677/21 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0822.9K677.21E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

    1. Die Einkommensteuerbescheide für 2011 und 2013 bis 2015 werdendahingehend geändert, dass die Kapitalerträge für 2011 auf 110.426 Euro, die Kapitalerträge für 2013 auf 189.270 Euro und die Kapitalerträge für 2014 und 2015 jeweils auf Null Euro gemindert und dementsprechend die festgesetzten Einkommensteuern verringert werden.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Neuberechnung der Steuern wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
    1. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

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