projekte
11 K 2308/19 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-06-11, 11 K 2308/19 U
11 K 2308/19 USteuergericht11.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 11 K 2308/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0611.11K2308.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 96 % und der Beklagte zu 4 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.