Finanzgericht Düsseldorf, 2024-05-24, 3 K 2297/20 E

3 K 2297/20 ESteuergericht24.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 2297/20 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 3 K 2297/20 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0524.3K2297.20E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2001 vom 08.112017, 11.06.2018 und 05.09.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.08.2020 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.