Finanzgericht Düsseldorf, 2024-04-24, 7 K 113/21 K,G

7 K 113/21 K,GSteuergericht24.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 113/21 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 7 K 113/21 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0424.7K113.21K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

    1. Die Bescheide für 2016 und 2017 über Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag vom 22.6.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.4.2021 werden dahin geändert, dass statt der bislang angesetzten verdeckten Gewinnausschüttungen von 10.192 EUR für 2016 und 24.462 EUR für 2017 verdeckte Gewinnausschüttungen von 6.517 EUR für 2016 und von 15.641 EUR für 2017 angesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Berechnung der Steuern wird auf den Beklagten übertragen.
    1. Die Kosten des Verfahrens tragen zu 64% die Klägerin und zu 36% der Beklagte.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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