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7 K 2517/21 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-03-13, 7 K 2517/21 G
7 K 2517/21 GSteuergericht13.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 7 K 2517/21 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0313.7K2517.21G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Bescheide über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2015 bis 2018 jeweils vom 29. Januar 2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Oktober 2021 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war erforderlich.
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