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9 K 382/23 G,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2024-03-07, 9 K 382/23 G,F
9 K 382/23 G,FSteuergericht07.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 9 K 382/23 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2024:0307.9K382.23G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Der Gewerbesteuermessbescheid 2021 wird dahingehend geändert, dass die Gewerbesteuer auf Null Euro festgesetzt wird.
Der Bescheid über Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2021 wird dahingehend geändert, dass ein vortragsfähiger Verlust von 175.091 Euro festgestellt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
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