Finanzgericht Düsseldorf, 2023-08-18, 3 K 2043/19 G

3 K 2043/19 GSteuergericht18.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 2043/19 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-18

Aktenzeichen: 3 K 2043/19 G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2023:0818.3K2043.19G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 2015 und 2016 vom 20.07.2020 werden dahingehend geändert, dass den Messbetragsfestsetzungen folgende Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden:

2015
Gewinn aus Gewerbebetrieb- ... Euro
Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG... Euro
Gewerbeertrag vor Verlustabzug... Euro
2016
Gewinn aus Gewerbebetrieb- ... Euro
Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG... Euro
Gewerbeertrag- ... Euro

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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