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8 K 2364/19 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2023-08-10, 8 K 2364/19 G
8 K 2364/19 GSteuergericht10.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: 8 K 2364/19 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2023:0810.8K2364.19G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Klagen der Klägerin zu 1) und 2) wird der Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages zu 2012 vom 29. Juni 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Juli 2019 aufgehoben soweit darin die Stadt W. bei der Zerlegung berücksichtigt wurde.
Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen zu 1) und 2) zu 51 % und der Beklagte und die Beigeladene zu 2) zu 49 % mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.
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