Finanzgericht Düsseldorf, 2022-11-28, 3 K 590/21 H

3 K 590/21 HSteuergericht28.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 590/21 H — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-28

Aktenzeichen: 3 K 590/21 H

ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:1128.3K590.21H.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Finanzgericht ... als Einzelrichterin des 3. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtso

Tenor

Dem Zeugen Dr. A , wohnhaft Straße 01 in Z-Stadt , werden die durch sein Ausbleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme vom 18.11.2022 verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld von 500 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von einem Tag je 100 EUR festgesetzt.

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