Finanzgericht Düsseldorf, 2022-11-18, 3 K 590/21 H

3 K 590/21 HSteuergericht18.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 590/21 H — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-18

Aktenzeichen: 3 K 590/21 H

ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:1118.3K590.21H.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Finanzgericht ... als Einzelrichterin des 3. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtso

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 02.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.02.2021 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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