Finanzgericht Düsseldorf, 2022-08-03, 7 K 2498/18 K,F

7 K 2498/18 K,FSteuergericht03.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2498/18 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-03

Aktenzeichen: 7 K 2498/18 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:0803.7K2498.18K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 27.09.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.08.2018 verpflichtet, für den BgA „Turn- und Sporthallen" der Klägerin die Körperschaftsteuer für 2013 unter Zugrundelegung eines zu versteuernden Einkommens in Höhe von ./. ... Euro festzusetzen sowie den Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2013 und den Bestand des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 1 KStG zum 31.12.2013 jeweils in Höhe von ... Euro gesondert festzustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 34% und der Beklagte zu 66%.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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