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9 K 465/21 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2021-09-28, 9 K 465/21 AO
9 K 465/21 AOSteuergericht28.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 9 K 465/21 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2021:0928.9K465.21AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vorsitzender Richter am Finanzgericht ...als Einzelrichter des 9. Senats nach § 6 Abs. 1 der Finanzg
Der Ablehnungsbescheid vom 25.09.2020 und die der Einspruchsentscheidung vom 28.01.2021 werden mit der Maßgabe aufgehoben,
dass die Beklagte verpflichtet wird, das Erlassbegehren der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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