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14 K 3658/16 H(L)•Finanzgericht Düsseldorf, 2021-03-12, 14 K 3658/16 H(L)
14 K 3658/16 H(L)Steuergericht12.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 14 K 3658/16 H(L)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2021:0312.14K3658.16H.L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Der Haftungsbescheid vom 21.04.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.12.2016 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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