Finanzgericht Düsseldorf, 2020-12-14, 4 V 2611/20 A (VE,VSt)

4 V 2611/20 A (VE,VSt)Steuergericht14.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 2611/20 A (VE,VSt) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-14

Aktenzeichen: 4 V 2611/20 A (VE,VSt)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:1214.4V2611.20A.VE.VST.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Die Vollziehung der Änderungsbescheide vom 22.06.2020 betreffend die Steuerentlastungen gem. § 9b Abs. 1 des Stromsteuergesetzes und § 54 Abs. 1 des Energiesteuergesetzes für das erste Quartal 2019 wird jeweils ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung, längstens bis zur Bestandskraft des Bescheides, ausgesetzt.
    1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Antrag der Antragstellerin, die Zuziehung der Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

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