Finanzgericht Düsseldorf, 2020-10-22, 14 K 2209/17 E

14 K 2209/17 ESteuergericht22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2209/17 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 14 K 2209/17 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:1022.14K2209.17E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 vom 21.09.2016 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.08.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.