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3 K 2050/17 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-06-19, 3 K 2050/17 G
3 K 2050/17 GSteuergericht19.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 3 K 2050/17 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0619.3K2050.17G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
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