Finanzgericht Düsseldorf, 2020-05-29, 9 V 754/20 AE(KV)

9 V 754/20 AE(KV)Steuergericht29.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 V 754/20 AE(KV) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 9 V 754/20 AE(KV)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0529.9V754.20AE.KV.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 19.03.2020 gegen Sicherheitsleistung der Antragsteller in Höhe von 380.000 Euro aufzuheben.

Dem Antragsgegner wird untersagt, vor dem 01.01.2021 erneut Pfändungs- und Einziehungsverfügungen über Bankguthaben der Antragsteller zu erlassen.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.