Finanzgericht Düsseldorf, 2020-05-20, 15 K 2037/18 G

15 K 2037/18 GSteuergericht20.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2037/18 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-20

Aktenzeichen: 15 K 2037/18 G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0520.15K2037.18G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid 2013 vom 27.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.06.2018 wird ersatzlos aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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