projekte
15 K 2037/18 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-05-20, 15 K 2037/18 G
15 K 2037/18 GSteuergericht20.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 15 K 2037/18 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0520.15K2037.18G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Der Gewerbesteuermessbescheid 2013 vom 27.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.06.2018 wird ersatzlos aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.