Finanzgericht Düsseldorf, 2020-03-10, 10 K 2918/18 Kg

10 K 2918/18 KgSteuergericht10.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2918/18 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-10

Aktenzeichen: 10 K 2918/18 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0310.10K2918.18KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 17.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.09.2018 wird aufgehoben, soweit er den Monat Februar 2014 betrifft.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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