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10 K 2918/18 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-03-10, 10 K 2918/18 Kg
10 K 2918/18 KgSteuergericht10.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 10 K 2918/18 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0310.10K2918.18KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Bescheid vom 17.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.09.2018 wird aufgehoben, soweit er den Monat Februar 2014 betrifft.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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